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Anfrage: Steuerpaket. Aktualisierung der Steuerausfälle

Geschäftsnummer:

03.1108

Eingereicht von:

Meier-Schatz Lucrezia

Einreichungsdatum:

24.09.2003

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Finanzdepartement

Schlagwörter:

Berechnung; Berechnungen; Steuerpaket; Massnahmen; Auswirkungen; Steuererträge; Korrigiert; Steuerentlastungen; Positiven; Kantone; Ertragseinbussen; Deutlich; Berücksichtigung; Erträge; Belaufen; Steuerausfälle; Franken; Verursachten; Gültig; Sein; Betrifft; Wohneigentumsbesteuerung; Bundesrat; Einbringen; Vermindern; Gleichermassen; Veranschlagten; Genügend; Millionen; Umsatzabgabe

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird gebeten, die Berechnungen zu den vom Steuerpaket verursachten Steuerausfällen zu aktualisieren. Die Berechnungsgrundlagen sind folgende:

1. die Ergebnisse der Rechnung 2002;

2. die aktuellen Wachstumsprognosen;

3. die Berücksichtigung des durch die Steuersenkungen bedingten Wachstumseffektes sowie der positiven Auswirkungen auf die Steuererträge;

4. die Ausklammerung von Steuereinnahmen, die bereits bestehenden Massnahmen (Stempelabgaben) zuzuschreiben sind.

Mit dem Steuerpaket werden Steuerentlastungen eingeführt, was für den Bund und die Kantone tiefere Steuererträge bedeutet. Gemäss den Berechnungen des EFD werden sich die Steuerausfälle auf insgesamt 2 Milliarden Franken belaufen. Es ist jedoch wichtig, diesen Betrag zu relativieren:

In den Berechnungen des EFD werden die vom Steuerpaket verursachten Ausfälle eindeutig zu hoch angesetzt, da sich die Berechnungen im Wesentlichen auf die ausserordentlich hohen Erträge des Jahres 2000 stützen. Seither wurden die allzu optimistischen Einnahmenschätzungen für die kommenden Jahre nach unten korrigiert. Tatsächlich fielen die Erträge aus der direkten Bundessteuer im Jahre 2002 deutlich geringer aus als vorgesehen. Wie das EFD erst kürzlich verlauten liess, bestätigen sich die Ertragseinbussen auch für das Jahr 2003. Diese neuen Fakten wurden leider nicht berücksichtigt, um die Auswirkungen des Steuerpaketes neu einzuschätzen.

Ebenfalls völlig ausser Acht lassen die Berechnungen die positiven Auswirkungen der Steuerentlastungen auf das Wirtschaftswachstum und das Einnahmenwachstum.

Die Massnahmen im Zusammenhang mit der Umsatzabgabe, die 240 Millionen Franken einbringen, sind seit 2001 in Kraft und sollten die veranschlagten Ertragseinbussen gleichermassen vermindern.

Was die Massnahmen zur Wohneigentumsbesteuerung betrifft, werden sie erst ab dem Jahre 2008 gültig sein. Die Kantone verfügen deshalb über genügend Zeit, sich der neuen Situation anzupassen, was die finanziellen Befürchtungen einiger kantonaler Finanzdirektoren relativiert.

Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen muss der Ertragsausfall deutlich nach unten korrigiert werden. Eine überschlagsmässige Schätzung der Mindereinnahmen zeigt, dass sich diese auf die Hälfte der von den Behörden geschätzten Summe belaufen könnten. Die genaue Berechnung obliegt jedoch den zuständigen Stellen.

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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